Führerschein Klasse A
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FÜHRERSCHEIN A1

Leichtkraftrad fahren ab 16

Na klar: Bis zum Alter von 24 Jahren zu warten, um endlich Motorrad fahren zu dürfen ist lang. Wir haben eine Lösung für dich: den Führerschein A1, mit dem du bereits mit 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit 125 cm³ Hubraum fahren darfst. Klingt super? Dann melde dich noch heute an zum Führerschein A1 in der City Fahrschule!

Icon Motorrad Grün Weiß

Das darfst du mit dem Führerschein A1 fahren:

  • Leichtkrafträder (mit Beiwagen) bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum und/oder einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einer Nutzleistung von mehr als 15 kW

  • zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder (mit Beiwagen) mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)

Icon Führerschein Grün Weiß

Deine Ausbildung zum Führerschein A1:

Theorieausbildung

  • 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 weitere Doppelstunden)

  • 4 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff

Praxisausbildung

(Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)

  • 5 Fahrstunden (je 45 Minuten) Überland

  • 4 Fahrstunden (je 45 Minuten) Autobahn

  • 3 Fahrstunden (je 45 Minuten) bei Dunkelheit

  • Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.

Icon Test Grün Weiß

Deine Prüfungen für den Führerschein A1:

Theorieprüfung

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten – also wenn zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden – ist die Prüfung nicht bestanden.

  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung

  • Dauer: mindestens 45 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße

Icon Lernen Grün Weiß

Gut zu wissen: 

  • Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

  • Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

  • Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)

  • Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

  • Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

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