Führerschein Klasse B
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FÜHRERSCHEIN KLASSE BE

Anhängerführerschein

Du möchtest privat oder beruflich Dinge transportieren? Ein PKW reicht dafür nicht aus? Wie wäre es dann mit einem Anhängerführerschein? Dem Führerschein Klasse B? Den kannst du neben dem normalen PKW-Führerschein bei uns natürlich auch machen. Also: Angekoppelt und los geht´s!

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Das darfst du mit dem Führerschein Klasse BE fahren:

  • Kraftwagen bis 3,5t zGM (zulässige Gesamtmasse) mit Anhängern über 750 kg zGM (zGM der Kombination mit dem Kraftwagen auf 3.500 kg begrenzt)

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Deine Ausbildung zum Führerschein Klasse BE:

Theorieausbildung

  • entfällt

Praxisausbildung

(Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)

  • 3 Fahrstunden (je 45 Minuten) Überland

  • 1 Fahrstunde (45 Minuten) Autobahn

  • 1 Fahrstunde (45 Minuten) bei Dunkelheit

  • Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.

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Deine Prüfungen für den Führerschein Klasse B:

Theorieprüfung

  • entfällt

Praktische Prüfung

  • Dauer mindestens 45 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen von PKW und Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße

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Gut zu wissen: 

  • Du musst mindestens 18 Jahre bzw. 17 Jahre (BF17) alt sein, um fahren zu dürfen.

  • Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

  • Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich.

  • Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Mehr Informationen: Weg zum Führerschein)

  • Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

  • Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

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