Führerschein Klasse B
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FÜHRERSCHEIN KLASSE BF17

Führerschein mit 17 – früher geht´s nicht

Der frühe Vogel fährt das Auto. Oder wie war das gleich? Du möchtest deinen PKW-Führerschein so früh wie möglich beginnen? Und bereits mit 17 Jahren begleitet Auto fahren? Durch den Führerschein mit 17 wird das möglich. Als 17-Jähriger, der die Fahrprüfung bestanden hat, darfst du mit dem BF17-Führerschein Auto fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

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Begleitetes Fahren mit 17

Das sind die Voraussetzungen

  • Hast du deinen Führerschein mit 17 erworben, darfst du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.

  • Für den Führerschein Klasse BF17 musst einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Dieser kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und gemeinsam mit dem Erstantrag auf deinen Führerschein gestellt werden.

  • Außerdem muss deine Begleitperson eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

  • Du musst alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheins der Klasse B vorweisen können.

  • Dein Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen.

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Welche Vorgaben gelten für die Begleitperson beim BF17?

Deine Begleitperson für den Führerschein mit 17 – es dürfen auch mehr als eine sein – wird zunächst namentlich in deine Prüfbescheinigung eingetragen. Dazu muss sie mindestens 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren eine Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Wenn ihr gemeinsam fahrt, muss deine Begleitperson ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen. Natürlich darf sie nicht unter Alkoholeinfluss oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen diese Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung deiner Prüfbescheinigung. Zu guter Letzt darf deine Begleitperson nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

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Was gibt´s sonst noch zu wissen zum Führerschein mit 17?

Wenn dein Antrag auf´s begleitete Fahren gestattet wird, bekommst du eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für deine Erlaubnis, begleitet Auto zu Fahren. Hast du deine Prüfbescheinigung für den Führerschein mit 17 erworben, darfst du anschließend begleitet innerhalb Deutschlands fahren. Im Ausland darfst du damit nicht fahren. Ab deinem 18. Geburtstag berechtigt dich deine Prüfbescheinigung Klasse BF17 bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung. Mit der Aushändigung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung dann aber vollständig ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für den normalen PKW-Führerschein bzw. Führerschein Klasse B. Welche das sind, erfährst du hier.

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