Führerschein Klasse A
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FÜHRERSCHEIN MOFA

Fahren mit 15

Der ultimative Führerschein für alle, die es nicht abwarten können, selbst fahren zu dürfen: der Führerschein für Mofa. Denn damit darfst du dich bereits mit 15 Jahren frei und selbstständig im Straßenverkehr bewegen. Früher geht´s nicht! Wir unterstützen dich gerne auf deinem Weg zum Mofaführerschein!

Icon Motorrad Grün Weiß

Das darfst du mit dem Führerschein Mofa fahren:

  • Krafträder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) (Mofaführerschein)

Icon Führerschein Grün Weiß

Deine Ausbildung zum Führerschein Mofa:

Theorieausbildung

  • 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff in speziellem Mofa-Kurs

  • Kommt ein gesonderter Mofa-Kurs wegen zur geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, darfst du zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM am Unterricht teilnehmen.

Praxisausbildung

(Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)

  • 1 Doppelstunde (90 Minuten)

Icon Test Grün Weiß

Deine Prüfungen für den Führerschein Mofa:

Theorieprüfung

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung

  • entfällt

Icon Lernen Grün Weiß

Gut zu wissen: 

  • Du musst mindestens 15 Jahre alt sein, um fahren zu dürfen.

  • Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

  • Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

  • Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Der Weg zum Führerschein)

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

  • Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

  • Bei bestandener Theorieprüfung, Mindestalter und bei Vorlage deines biometrischen Passbildes bekommst du direkt deine Prüfbescheinigung und kannst sofort alleine fahren.

  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist oder im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, darf ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren.

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