Führerschein Klasse B
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FÜHRERSCHEIN KLASSE B96

Autofahren mit Anhänger

Autofahren alleine reicht dir nicht? Du brauchst einen Anhänger zu deinem „Führerscheinglück“? Kein Problem, denn bei uns kannst du auch den Führerschein B96 machen. Damit darfst du einen Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse an deinen Kraftwagen koppeln. Den Führerschein Klasse B benötigst du natürlich als Voraussetzung.

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Das darfst du mit dem Führerschein Klasse B96 fahren:

  • Kraftwagen bis 3,5t zGM (zulässige Gesamtmasse) mit Anhängern über 750 kg zGM (zGM der Kombination mit dem Kraftwagen auf 4.250 kg begrenzt)

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Deine Ausbildung zum Führerschein Klasse B96:

Theorieausbildung

  • 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxisausbildung

  • 210 Minuten (3,5 Stunden)

  • 60 Minuten (1 Stunde) Fahren im realen Verkehr

Icon Test Grün Weiß

Deine Prüfungen für den Führerschein Klasse B96:

Theorieprüfung

  • entfällt

Praktische Prüfung

  • entfällt

Icon Lernen Grün Weiß

Gut zu wissen: 

  • Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.

  • Du musst mindestens 18 Jahre 17 Jahre (BF17) alt sein, um fahren zu dürfen.

  • Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen.

  • Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich oder kann gemeinsam damit beantragt werden.

  • Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. Dies ist nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)

  • Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

  • Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

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