Führerschein Klasse A
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FÜHRERSCHEIN MOTORROLLER

Endlich mobil

Endlich mobil zu sein und ohne großen Aufwand von A nach B zu gelangen bedeutet ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Da sind wir ganz bei dir! Deswegen kannst du bei der City Fahrschule natürlich auch deinen Führerschein für Motorroller, den sogenannten Führerschein Klasse AM, machen. Damit bist du schon im Alter von 15 Jahren in der Lage, alleine auf der Straße unterwegs zu sein.

Icon Motorrad Grün Weiß

Das darfst du mit dem Führerschein Motorroller fahren:

  • zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein)

  • Krafträder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

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Deine Ausbildung zum Führerschein Motorroller:

Theorieausbildung

  • 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 weitere Doppelstunden)

  • 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff

Praxisausbildung

(Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)

  • Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.

Icon Test Grün Weiß

Deine Prüfungen für den Führerschein Motorroller:

Theorieprüfung

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten – also wenn zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden – ist die Prüfung nicht bestanden.

  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung

  • Dauer: mindestens 45 Minuten

  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften

Icon Lernen Grün Weiß

Gut zu wissen: 

  • Du musst mindestens 15 Jahre alt sein, um fahren zu dürfen.

  • Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

  • Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

  • Diese Unterlagen und Nachweise musst du dem Straßenverkehrsamt beim Antrag für die Fahrerlaubnis vorlegen: biometrisches Passbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort deiner Geburt. (Weitere Informationen: Weg zum Führerschein)

  • Der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

  • Zur Verlängerung deines Führerscheins benötigst du lediglich ein Passbild.

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